Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer (fortan: τexτineers) und dessen Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie, Textentwicklung, Social-Media-Management, Konzeptentwicklung, Design und verwandte Leistungen.

2.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung der Gegenbestätigung des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

3.) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nachstehend nicht ausdrücklich differenziert wird.

4.) Eine Änderung bzw. Ergänzung dieser AGB ist berechtigt, wenn veränderte behördliche, gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mehr als nur unbedeutend stören oder wenn neue Tätigkeitsangebote erforderlich sind und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. Änderungen werden spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten Regelungen an die τexτineers mitgeteilte E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb dieser Frist widerspricht – diese Zustimmungsfiktion gilt jedoch ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Änderung nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

2. Vertragsgegenstand

1.) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere konzeptioneller, strategischer und kreativer Natur im Kommunikationsbereich. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.

2.) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis und Erfolg.

3.) Es besteht keine Verpflichtung zur Erbringung von Fremdleistungen (z. B. Druck, Hosting, Drittanbieter-Software). Werden solche Leistungen vermittelt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

3. Vertragsschluss

1.) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder fernmündlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

2.) Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich mit τexτineers zustande, nicht mit der jeweiligen Fachkraft.

3.) Auch mündliche oder fernmündliche Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung bindend.

4.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

4. Leistungszeit / Abnahme

1.) Liefer- oder Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Sofern keine individualvertragliche Einigung über Ablieferungsfristen zustande kommt, gilt eine mit entsprechende Leistungen von mittlerer Art und Güte vergleichbare angemessene Ablieferungsfrist als vereinbart.

2.) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald diese vertragsgemäß erbracht wurden. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, in Textform unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung keine schriftliche Beanstandung, gilt die Dienstleistung als vertragsgemäß erbracht.

3.) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.

2.) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, verlängern sich Fristen angemessen.

3.) Entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand, ist dieser zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

4.) Erfolgt die erforderliche Mitwirkung auch nach Fristsetzung nicht, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In diesem Fall steht ihm die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie 50 % der vereinbarten, noch nicht erbrachten Leistungen als pauschaler Schadensersatz zu (§ 642 BGB).

6. Korrekturschleifen

1.) Eine Korrekturschleife pro Einzelleistung ist kostenlos. Diese dient der geringfügigen redaktionellen oder gestalterischen Anpassung. Die Korrekturschleife ist nur möglich, wenn eine schriftliche Rüge (vgl. § 5) innerhalb von fünf Werktagen bei den τexτineers eingeht.

2.) Die Nachbesserungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Rüge in Textform. Die Nachbesserungsfirst beträgt mindestens die Hälfte der Zeitspanne der ursprünglichen Beauftragung, aber in jedem Fall muss diese angemessen sein.

3.) Fordert der Auftraggeber eine übermäßig verkürzte Nachbesserungsfrist, ist τexτineers berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.) Änderungen, die über die einfache Nachbesserung hinausgehen oder durch geänderte Anforderungen des Auftraggebers erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

5.) Änderungswünsche nach Abnahme gelten als neue Beauftragungen.

6.) Wenn eine Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich mindert, sind Ansprüche auf Nachbesserung ausgeschlossen.

7. Vergütung / Zahlungsbedingungen

1.) Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Pauschalhonorar oder nach Zeithonorar gemäß vereinbartem Stundensatz aber jedenfalls nur in Euro.

2.) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

3.) Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten von pauschal 5 € je Mahnung geltend zu machen.

5.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten angemessene Abschlag- und Vorschusszahlungen von bis zu 30% des Auftragswerts zu verlangen.

8. Rücktritt / Kündigung durch den Auftraggeber

1.) Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück oder kündigt diesen, so gilt:

  • Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
  • Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart – dies gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern
    (§ 14 BGB). Verbrauchern bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt oder vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers (z. B. Zahlungsverzug, Verstoß gegen Mitwirkungspflichten) den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4.) Zu Zwecken der Archivierung verbleiben erstellte Daten bei τexτineers. Eine Löschung erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers.

9. Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt

1.) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Leistungen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

2.) Jegliche weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Eine weitergehende Rechteübertragung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Schriftform.

3.) Bis zur vollständigen Zahlung behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte an den erstellten Leistungen vor (Rechtsvorbehalt).

4.) Konzepte, Entwürfe und Präsentationen, die nicht zur Beauftragung führen, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht verwendet oder weitergegeben werden.

10. Erwähnungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei allen Werbemaßnahmen und auf allen derzeit technisch verfügbaren Medien auf sich, die allgemein zugänglichen Ergebnisse der Auftragsarbeit als Referenz und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11. Haftung

1.) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.

2.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

3.) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen – sofern gesetzlich zulässig.

4.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5.) Für die fachliche Richtigkeit von Inhalten übernimmt τexτineers keine Gewähr.

6.) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalte, Gestaltung und Text.

7.) Für die Eintragungsfähigkeit, Schutzrechtsfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit wird keine Haftung übernommen.

12. Inanspruchnahme durch Dritte

1.) Wird der Auftragnehmer von Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen, dass die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erstellten Leistungen Schutzrechte (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen oder unzulässig verwendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Vorwurf auf einer Nutzung beruht, die durch den Auftraggeber veranlasst oder zu vertreten ist.

2.) Die Freistellung umfasst auch sämtliche dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, insbesondere notwendige Kosten einer angemessenen rechtlichen Verteidigung (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten gemäß den gesetzlichen Gebührensätzen). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierfür auf Anforderung einen angemessenen Vorschuss zu leisten.

3.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Abwehr derartiger Ansprüche erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Nachweise über erteilte Freigaben, Zulieferungen oder Anweisungen des Auftraggebers.

4.) Sofern und soweit der Auftraggeber die Inanspruchnahme von τexτineers nicht zu vertreten hat, entfällt die Freistellungsverpflichtung gemäß den Absätzen 1 bis 3.

5.) Unberührt bleiben alle weitergehenden gesetzlichen Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere auf Schadensersatz.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

1.) Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

2.) Die gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber separat zur Verfügung gestellt.

3.) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber vor deren Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung begonnen werden darf (§ 356 Abs. 4 BGB).

14. Vertraulichkeit / Datenschutz

1.) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit sämtlicher im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Informationen. τexτineers verpflichtet sich, elektronische Kommunikation nach Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff zu schützen, weist jedoch auf verbleibende Risiken ausdrücklich hin. Der Auftraggeber stimmt der Kommunikation, insbesondere via E-Mail zu.

2.) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nicht. Weitere Informationen: https://textineers.de/privacy-policy/

15. Schlussbestimmungen

1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.) Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Tübingen.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Stand: Juni 2025. 

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